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   BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74   

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BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74 (https://dejure.org/1975,1790)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1975 - VI C 52.74 (https://dejure.org/1975,1790)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1975 - VI C 52.74 (https://dejure.org/1975,1790)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Der Mangel einer unvollständigen Würdigung des Gesamtergebnisses ist deshalb gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn dargetan ist, daß der im Urteil nicht angesprochene Umstand so große Bedeutung hat, daß er einer Erörterung unbedingt bedurft hätte (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG VI ER 201.76 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 20] unter Hinweis auf das Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 -).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Dabei ist es angebracht, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis gelangt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Das Verwaltungsgericht wird den Kläger, statt ihn nur zur Information zu hören, nunmehr als Partei zu vernehmen haben, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont hat (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75] und vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76

    Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch

    Das Verwaltungsgericht ist auch von dem richtigen Zeitpunkt für die Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen ausgegangen, nämlich von dem der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95] mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Prüfung

    Dabei wird es angebracht sein, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis kommt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 11.12.1981 - 6 C 10.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden

    Dabei ist es angebracht, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis gelangt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 ER 201.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtmäßigkeit der unmittelbaren

    Der Mangel unvollständiger Beweiswürdigung ist deshalb nur dann ordnungsmäßig im Sinne des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO gerügt, wenn dargetan ist, daß der im Urteil nicht angesprochene Umstand so große Bedeutung hat, daß er einer Erörterung unbedingt bedurft hätte (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 52.74 -).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung, ob der Antragsteller eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG getroffen hat, ist die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75], vom 5. September 1975 - BVerwG 6 C 112.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 91] und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 6 CB 11.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis einer echten

    Damit ist es nicht von den Grundsätzen der Urteile vom 5. September 1975 und 5. November 1975 - BVerwG 6 C 112.74 und 6 C 52.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 91 und 95) abgewichen.
  • BVerwG, 26.08.1981 - 6 C 241.80

    Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Dabei ist es angebracht, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis gelangt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 26.08.1981 - 6 C 218.80
  • BVerwG, 11.07.1984 - 6 CB 25.83

    Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Anerkennung als

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 27.02.1981 - 6 CB 19.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 161.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichenden

  • BVerwG, 05.11.1981 - 6 C 75.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Urteilsbegründung

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 34.76

    Unterlassene Befragung des Wehrpflichtigen zu mehrdeutigen, im Urteil gegen ihn

  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 B 150.84

    Ablehnung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen Widersprüchen

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